Es gibt
Es gibt Niederlassungsfreiheit und Gewerbefreiheit für alle Personen innerhalb der EU. Aber man muss die geplante Tätigkeit auch tatsächlich ausüben und nachweisen können. Ausreichende Sprachkenntnisse ist oft eine Voraussetzung bzw. der Sprachmangel ist oft eine Ablehnungsgrund.
So., 20. November 2016 - 12:01
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