Es gibt so eine Fragen im Test:
Was versteht man unter dem Recht der "Freizügigkeit" in Deutschland?
✓ Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.
Man kann seinen Beruf wechseln.
Man darf sich für eine andere Religion entscheiden.
✕ Man darf sich in der Öffentlichkeit nur leicht bekleidet bewegen.
Was hält ihr davon?
Komische Sprachfrage
Eigentlich ist das keine Frage zum Rechtsstaat (die es offenbar sein soll), sondern eine Frage zur deutschen Sprache. Genauer gesagt zum "Politiker-Deutsch" mit seinen manchmal etwas seltsamen Begriffen.
In der normalen Alltagssprache versteht man unter "Freizügigkeit" eher Erscheinungen einer "lockeren Moral". Ich glaube sogar, dass die Bedeutung mit der freien Wahl des Wohnsitzes auch vielen Deutschen nicht klar ist.
Okay, mit den anderen Antwortmöglichkeiten kann man kann drauf kommen dass es hier nicht um leichte Kleidung geht.
Die Frage spielt mit der Mehrdeutigkeit des Wortes "freizügig". "Freizügig" kann zum Beispiel so etwas wie "locker", "ungezwungen", "nicht streng an Regeln gebunden" heißen. Unter "freizügiger Kleidung" versteht man deshalb eine besonders knappe Kleidung.
Jedoch ist "Freizügigkeit" im offiziellen Sprachgebrauch das universelle Recht, dort zu wohnen wo man möchte. Es gilt prinzipiell immer in dem Land, dessen Staatsbürgerschaft man hat. Für EU-Bürger gilt es in der gesamten EU. Ausländische Staatsbürger können ein vergleichbares Recht mittels bestimmter Aufenthaltstitel erhalten, haben aber keinen Anspruch darauf.