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Hier ist mein Verlauf bis Dato:
06.01.23. Antrag über Anwalt gestellt
31.03.23. Nichts von der Behörde gehört, Anwältin hat die Behörde mitgeteilt, dass ich Untätigkeitsklage in Betracht ziehe
04.04.23. Erste Rechnung mit Loyalitätserklärung usw.. Behörde forderte Geburtsurkunde Original aus Heimatland(!!!)
01.05.23. Alle Unterlagen eingereicht.
Ich wüsste jetzt nicht wie lange es noch mehr dauern würde, wenn ich die Behörde nicht mit Untätigkeitsklage bedroht hätte.
Es ist unser gutes Recht, ab und an rechtliche Mittel und Resourven zu verwenden, um unser steuergeldfinanziertes System bisschen schneller voranzutreiben.
Die Anwältin hat mich gerade auch nicht die Welt gekostet.
Jetzt mal schauen wie lange es noch dauert.
Aber scheinbar sind die Beamten in Stuttgart zumindest fähiger als in manch anderen Städten...