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Falls der Haftbefehl auf politischer oder ethnischer Verfolgung beruht bzw. reine Willkür ist, so ist er wahrscheinlich aus Sicht des deutschen Staates rechtswidrig. Man sollte der deutschen Behörde dann die Sache erklären und sagen, dass die Ausbürgerung deshalb unmöglich ist oder unzumutbare Schwierigkeiten verursacht.
Falls eine Straftat vorgeworfen wird, die auch in Deutschland zur Kriminalität gehört, sollte man zu diesem Verdacht Stellung nehmen.