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Einbürgerung ohne Abgabe der Staatsangehörigkeit

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo Leute,

ich befinde mich leider in einer komischen Situation. Ich habe letztes Jahr im August eine Einbürgerungszusicherung bekommen und dann sofort die Unterlagen gesammelt, damit ich meine jetzige Staatsangehörigkeit(türkisch) abgeben kann.

Ich habe dann alles beim Konsulat abgegeben und gestern gesehen, dass mein Antrag abgelehnt wurde und auf ein Mal kam ein zusätzliches Haftbefehl aus der Türkei. Ich weiß nicht wieso, egal wen ich anrufe oder frage, ich werde an den nächsten Ort weitergeleitet und komme am Ende mit leeren Händen wieder heraus.

Meine Frage ist, ist es möglich die Deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen ohne aus den türkischen auszutreten? Es ist mir ehrlich gesagt inzwischen egal ob ich nie wieder in die Türkei reisen kann oder nicht. Gibt es da irgendeine Möglichkeit, es wäre sehr Hilfreich wenn ihr mir da was sagen könntet. 

Darf man fragen, warum Haftbefehl?
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 14. Juni 2018 - 00:28

Das ist heftig, anscheinend bist du in der Türkei gesucht und jetzt da Sie die Papiere bekommen haben wissen die wo Sie sind, wenn Sie es bei der Einbürgerungsbehörde erzählen dann ist aus mit dem deutschen Pass. Komisch ist wenig gesagt :)

 

Gespeichert von la (nicht überprüft) am Do., 14. Juni 2018 - 12:42

Haben Sie die Einbürgerungszusicherung bekommen? Dann sollten sie es begründen, warum eine Ausbürgerung unmöglich ist und sich bereit erklären es tun sobald es möglich wird. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 14. Juni 2018 - 12:44

Ich kenne Kurden ,die wegen der Wehrpflicht 'gesucht' waren und trotzdem eingebürgert werden konnten. Details kenne ich leider nicht. Aber es muss einen Weg geben. Man kann nicht erwarten ,dass die Eingebürgerten ihr Leben riskieren um ausgebürgert werden zu können. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 14. Juni 2018 - 15:33

Falls der Haftbefehl auf politischer oder ethnischer Verfolgung beruht bzw. reine Willkür ist, so ist er wahrscheinlich aus Sicht des deutschen Staates rechtswidrig. Man sollte der deutschen Behörde dann die Sache erklären und sagen, dass die Ausbürgerung deshalb unmöglich ist oder unzumutbare Schwierigkeiten verursacht.

Falls eine Straftat vorgeworfen wird, die auch in Deutschland zur Kriminalität gehört, sollte man zu diesem Verdacht Stellung nehmen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 15. Juni 2018 - 09:29

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