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Alle. Aber: Anmeldung ist notwendig, Auflagen sind üblich.
Nähere Umgebung bestimmter Regierungsgebäude ("Bannmeilen"), Privatgrundstücke (außer mit Erlaubnis des Besitzers), Sperrgebiete (Militär etc.). Häufig weitere Einschränkung durch Auflagen.
Straftaten, Gewalt, Gefährdung von Sicherheit und Ordnung, Sachbeschädigung, Verhüllen des Gesichts ("Vermummung"), Waffen und andere gefährliche Gegenstände, verfassungsfeindliche Symbole (z.B. aus der Nazi-Zeit), Verstoß gegen Auflagen.
Verstöße gegen die vorigen Punkte verhindern und verfolgen. Bei gewaltbereiten Teilnehmern darf sie Gewalt anwenden, bei friedlichen Teilnehmern nicht.
Keine Festlegung.
Der Verursacher. Wenn jemand eine Scheibe einschmeißt, muss genau derjenige bezahlen (falls man ihn findet und Beweise hat). Allgemeine Schäden (z.B. "Flurschäden", Müllbeseitigung) trägt häufig die Stadt. Der Anmelder kann aber haftbar sein, wenn er gegen seine Pflichten verstößt.