How well do you know Germany? Test yourself!
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Grundsätzlich besteht nach acht Jahren Aufenthalt ein Anspruch auf Einbürgerung (plus weiteren Voraussetzungen).
Diese kann auf 7 bzw. 6 Jahre verkürzt werden, wenn eine besondere Integrationsleistung vorliegt.
Eine besondere "Leistung" kann sein: Ehrenamt, sehr gute schulische Leistungen, absolvierte Berufsausbildung, abgeschlossenes Studium etc.
Wenn es nicht dringend ist, würde ich an deiner Stelle noch 2 Jahre warten und mich bemühen eine Ausbildung zu finden, dadurch steigen deine Chancen zur Einbürgerung. Ansonsten kannst du dich bei der zuständigen Behörde beraten lassen.
Viel Glück!