Hallo,
Ich lebe seit 6 Jahren in Deutschland und würde gerne wissen, ob ein Abschluss in einer Deutschen Schule( Realschule) als eine besondere Integrationsleistung zählt und ausreichend für eine Einbürgerung nach 6 Jahren ist.
Vielen Dank!
Amtliches Papier
Es scheint in den Bundesländern unterschiedlich zu sein. In Rheinland-Pfalz gilt laut einem Rundschreiben der Landesregierung ein deutscher Realschulabschluss als "besondere Integrationsleistung", wenn die Abschlussnote im Fach Deutsch mindestens 'ausreichend' ist.
Das ist aber kein genereller Anspruch, sondern es wird der Einzelfall beurteilt. Wenn es gleichzeitig negative Punkte gibt (z.B. Strafverfahren und geringfügige Verurteilungen, die bei der normalen Einbürgerung toleriert würden), kann die Verkürzung abgelehnt werden.
Grundsätzlich besteht nach acht Jahren Aufenthalt ein Anspruch auf Einbürgerung (plus weiteren Voraussetzungen).
Diese kann auf 7 bzw. 6 Jahre verkürzt werden, wenn eine besondere Integrationsleistung vorliegt.
Eine besondere "Leistung" kann sein: Ehrenamt, sehr gute schulische Leistungen, absolvierte Berufsausbildung, abgeschlossenes Studium etc.
Wenn es nicht dringend ist, würde ich an deiner Stelle noch 2 Jahre warten und mich bemühen eine Ausbildung zu finden, dadurch steigen deine Chancen zur Einbürgerung. Ansonsten kannst du dich bei der zuständigen Behörde beraten lassen.
Viel Glück!