Hallo Damen und Herrn ,
ich bin am 26.2.2013 nach Deutschland gekommen ich habe in 2015 ein Hauptschulabschluss gemacht.
Am 2015 ich habe ein 3 Jahr Aufenthaltstitel §28 abs2 (durch mein deutsches Kind )erhalten, in 2018 habe ein Niederlassungserlaubnis bekommen nun ich will DE Pass beantragen . Darf ich des jetzt?
Wenn ja ich bitte um alle rechtliche Antworten . Weil das ist mein 3 mal das ich zu meinem Einbürgerung Büro gehen jedesmal sagen sie andere Ausrede .
Ich hab kein Straftat und arbeite ich seit 2014 Vollzeit.
Vielen dank im Voraus
Hauptschulabschluss
Nach einer Quelle gilt ein deutscher Hauptschulabschluss in Rheinland-Pfalz als "besondere Integrationsleistung", falls die Note im Fach Deutsch mindestens "befriedigend" ist. Für andere Bundesländer habe ich so etwas Konkretes nicht gefunden.
Wenn Sie seit 2013 in Deutschland leben und seit 2014 Vollzeit arbeiten, haben Sie vermutlich einen Anspruch drauf, wenn es besondere Integrationsleistungen (nachweisbar) gibt. zB ehrenamtliche Arbeit, B2, C1 oder C2 Sprachniveau... Sonst müssen Sie sich noch 1-2 Jahren gedulden.
Alle rechtliche Fragen kann niemand beantworten, weil der Einbürgerungsprozess sehr von der Person und Situation abhängig ist. Man hat keinen (automatischen) Anspruch auf Staatsbürgerschaft, weil man ein Kind in Deutschland auf die Welt gebracht hat.
Es ist keine Ausrede, wenn zuständige Mitarbeiter der Behörde die Voraussetzungen überprüfen. Das ist deren Pflicht.
Ihre Einbürgerung hängt davon ab:
Ich wünsche Ihnen viel Glück bei ihrer Einbürgerung
Tara