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Wenn Sie seit 2013 in Deutschland leben und seit 2014 Vollzeit arbeiten, haben Sie vermutlich einen Anspruch drauf, wenn es besondere Integrationsleistungen (nachweisbar) gibt. zB ehrenamtliche Arbeit, B2, C1 oder C2 Sprachniveau... Sonst müssen Sie sich noch 1-2 Jahren gedulden. 

Alle rechtliche Fragen kann niemand beantworten, weil der Einbürgerungsprozess sehr von der Person und Situation abhängig ist. Man hat keinen (automatischen) Anspruch auf Staatsbürgerschaft, weil man ein Kind in Deutschland auf die Welt gebracht hat. 

Es ist keine Ausrede, wenn zuständige Mitarbeiter der Behörde die Voraussetzungen überprüfen. Das ist deren Pflicht. 

Ihre Einbürgerung hängt davon ab:

  • Welche Staatsbürgerschaft haben Sie jetzt
  • Seit wann leben Sie in Deutschland
  • Seit wann arbeiten Sie in Deutschland
  • Wie gut sprechen Sie Deutsch
  • Sind Sie verheiratet, hat die Ehefrau oder der Ehemann die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sind Sie von der Wehrpflicht befreit

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei ihrer Einbürgerung

Tara

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 26. Februar 2020 - 20:24

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    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.