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Es scheint in den Bundesländern unterschiedlich zu sein. In Rheinland-Pfalz gilt laut einem Rundschreiben der Landesregierung ein deutscher Realschulabschluss als "besondere Integrationsleistung", wenn die Abschlussnote im Fach Deutsch mindestens 'ausreichend' ist.
Das ist aber kein genereller Anspruch, sondern es wird der Einzelfall beurteilt. Wenn es gleichzeitig negative Punkte gibt (z.B. Strafverfahren und geringfügige Verurteilungen, die bei der normalen Einbürgerung toleriert würden), kann die Verkürzung abgelehnt werden.