Vielleicht....
Grundsätzlich besteht nach acht Jahren Aufenthalt ein Anspruch auf Einbürgerung (plus weiteren Voraussetzungen).
Diese kann auf 7 bzw. 6 Jahre verkürzt werden, wenn eine besondere Integrationsleistung vorliegt.
Eine besondere "Leistung" kann sein: Ehrenamt, sehr gute schulische Leistungen, absolvierte Berufsausbildung, abgeschlossenes Studium etc.
Wenn es nicht dringend ist, würde ich an deiner Stelle noch 2 Jahre warten und mich bemühen eine Ausbildung zu finden, dadurch steigen deine Chancen zur Einbürgerung. Ansonsten kannst du dich bei der zuständigen Behörde beraten lassen.
Viel Glück!
Mi. 15 Jan 2020 - 12:56
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