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Hier stehen die Regeln für Berlin, mit Bezug auf dieses Gesetz:
https://www.airbnb.de/help/article/2342/registrierungsvorgang-in-berlin-h%C3%A4ufig-gestellte-fragen
Demnach müsste man sich nicht beim Bezirksamt registrieren, wenn man die selbst genutzte Mietwohnung für einen längeren zusammenhängenden Zeitraum vermieten und dann wieder selbst nutzen möchte. Es ist dann nämlich keine "Zweckentfremdung von Wohnraum", sondern ein "schutzwürdiges privates Interesse".
'Einkünfte' aus der Vermietung gehören in die Steuererklärung (Anlage V, Zeile 31, unter "Andere Einkünfte"). Gemeint ist damit aber nur der Gewinn. Deshalb zieht man auf einem zusätzlichen Blatt von den Einnahmen (Brutto) die eigenen Kosten ab (in diesem Fall also die Miete, die man selber zahlt), und trägt nur die Differenz ein.
Die größte Hürde ist aber die Zustimmung des Vermieters. Die meisten Mietverträge verbieten es, die Wohnung weiterzuvermieten.
ALLES OHNE GEWÄHR!