Hallo zusammen.
ich wohne in Berlin und werde bald für vier Monaten ins Ausland gehen. Damit ich die Miete refinanzieren kann habe ich gedacht meine Wohnung kurzfristig über Airbnb oder Fewo-Direkt zu vermieten. Aber ich habe mehrere Nachrichten gelesen, dass man in Deutschland nicht die ganze Wohnung sondern nur ein Zimmer vermieten darf.
- Darf ich in diesem Fall meine Wohnung als ganze Wohnung vermieten? Viele Leute suchen eine ganze Wohnung für sich allein und nicht nur ein Zimmer.
- Muss ich mich irgendwo anmelden und Steuern dafür zahlen?
Untervermietzuschlag
Wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt, darf er übrigens für diese Zeit die Miete erhöhen. Die Größenordnung ist ungefähr 20 Prozent von dem, was der Untermieter zahlt. Ich weiß aber nicht, welche Vermieter das tatsächlich tun.
Aufpassen bei der Steuer
Nach neueren Urteilen ist Airbnb verpflichtet, den deutschen Steuerbehörden die Daten von Vermietern zu geben. Man sollte also die Einnahmen aus der Vermietung unbedingt in die Steuererklärung schreiben. Verstöße können sogar als Straftat behandelt werden.
Hier stehen die Regeln für Berlin, mit Bezug auf dieses Gesetz:
https://www.airbnb.de/help/article/2342/registrierungsvorgang-in-berlin-h%C3%A4ufig-gestellte-fragen
Demnach müsste man sich nicht beim Bezirksamt registrieren, wenn man die selbst genutzte Mietwohnung für einen längeren zusammenhängenden Zeitraum vermieten und dann wieder selbst nutzen möchte. Es ist dann nämlich keine "Zweckentfremdung von Wohnraum", sondern ein "schutzwürdiges privates Interesse".
'Einkünfte' aus der Vermietung gehören in die Steuererklärung (Anlage V, Zeile 31, unter "Andere Einkünfte"). Gemeint ist damit aber nur der Gewinn. Deshalb zieht man auf einem zusätzlichen Blatt von den Einnahmen (Brutto) die eigenen Kosten ab (in diesem Fall also die Miete, die man selber zahlt), und trägt nur die Differenz ein.
Die größte Hürde ist aber die Zustimmung des Vermieters. Die meisten Mietverträge verbieten es, die Wohnung weiterzuvermieten.
ALLES OHNE GEWÄHR!