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Eigene Wohnung zu Ferienwohnung machen - Braucht man Motelgenehmigung?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Kann man einfach seine Wohnung zu Ferienwohnung machen und weitervermieten oder braucht man dafür spezielle Erlaubnisse?

Ich habe zwei Wohnungen, weil ich lange woanders gearbeitet habe. Nun muss ich immer seltener dahin fahren. Die Mietwohnung muss ich aber weiter bezahlen. Deswegen möchte ich meine zweite Wohnung als Ferienwohnung weitervermieten. Was braucht man alles dafür?

Braucht man speziellen Mietvertrag damit sich Vermieter nicht ärgert. Würde einfache Klausel mit Untermietungserlaubnis ausreichen?

Muss man sich für Ferienwohnung irgendwo anmelden? Bei Stadtverwaltung, Gewerbeamt usw?

Gibt es besondere Bedingungen für Ferienwohnungen? Extra Sicherheit, Notausgang usw?

Muss man sich bei Finanzamt anmelden?

Muss man Rechnungen stellen und wenn ja was muss Alles drauf stehen?

Wie stellt man den Tagespreis fest? Pro Person/Einheit/Service ...

Was sollte man als Vermieter zur Verfügung stellen? Es gibt schon Einbauküche, Warmwasser, Dusche mit Bad und Waschmaschine.

VitaminB (nicht überprüft)

Hygiene darf man nicht vergessen. Sollte Gast1 ansteckende Krankheiten haben und dadurch Gast2 anstecken, wer eine Woche später in gleichen Raum gewohnt hat, ist der Vermieter mitschuldig. Die Regel mit Finanzamt ist klar und deutlich : Wer Einkünfte hat muss sie versteuern.

Do., 23. April 2015 - 13:12 Link

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