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Werden Nebenkosten (Warm-Miete) pro Wohnung oder pro Person berechnet?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo, ich werde bald nach Deutschland umziehen. In Deutschland ist das Mietsystem offenbar anders bzw komplizierter als vielen anderen Ländern. Ich habe mich ein wenig informiert aber ich verstehe das System nicht ganz.

Es gibt:

  • Kaltmiete
  • Warmmiete
  • Heizkosten
  • Wasser
  • Müll
  • Stromkosten
  • Reinigungskosten
  • Betriebskosten
  • Kabelanschluss 
  • Internet
  • Modernisierung

Manchmal tauchen auch andere Begriffe.

Wenn ich so grob fragen darf, wenn eine Wohnung warm 900€ kostet und Kaltmiete 500€ beträgt, wie werden Nebenkosten berechnet. Macht es einen Unterschied ob in der Wohnung zwei Person oder eine Person lebt?

Muss man in Deutschland pro Person und pro Wohnung Steuern (wegen der Miete) zahlen?

 

Die "Kaltmiete" ist nur für die Wohnung selbst. Sie ist übrigens steuerfrei.

Die "Warmmiete" enthält zusätzlich weitere Kosten, die zu den Nebenkosten oder Betriebskosten gehören. Es ist aber unterschiedlich, was dazu gehört und was nicht. Für die Nebenkosten kann Mehrwertsteuer anfallen. Diese ist ein Prozentsatz des Preises und hat nichts mit der Personenzahl zu tun.

Häufig sind diese Kosten in der Warmmiete enthalten: Zentralheizung, Hausmeister, Müllgebühren, Aufzug, Grundsteuer und Versicherungen des Vermieters, Reinigung und Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen, Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Winterdienst, und weitere kleinere Posten.

Achtung: Einige dieser Kosten sind variabel, die Warmmiete ist also eine Schätzung. Z.B. gibt es bei der Heizung eine Art Verbrauchsmessung, nach der abgerechnet wird.

Ein paar kleinere Posten können von der Personenzahl abhängen, z.B. die Müllgebühren. Alles andere wird pro Wohnung gerechnet.

Diese Dinge bezahlt man meistens extra, mit getrennten Verträgen: Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Telefon und Internet. Ein Fernsehkabelanschluss ist manchmal in der Warmmiete enthalten, manchmal braucht man einen extra Vertrag.

Eine Modernisierung ist einer von mehreren Gründen, aus denen der Vermieter die Kaltmiete erhöhen darf.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 16. September 2020 - 16:29

Bei den Nebenkosten können manche Posten proportional zur Wohnungsgröße berechnet werden (z.B. Gemeinschaftsräume), andere mit einem Festbetrag pro Wohnung (z.B. Kabelanschluss).

Wasser und Warmwasser (und davon abgeleitet Abwasser) werden meistens an den Vermieter bezahlt, ohne extra Vertrag. Sie werden aber nach Verbrauch bezahlt und sind deshalb in der publizierten "Warmmiete" nicht enthalten, oder nur als Schätzung.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 16. September 2020 - 21:29

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Die größten Kosten neben der Kaltmiete sind: Heizung, Wasser, Strom. Diese hängen aber vom Verbrauch ab und lassen sich nicht zuverlässig vorhersagen. Die Angabe der "Warmmiete" ist deshalb immer ungenau und unzuverlässig.

Heizung:

  • Falls es eine separate Heizungsanlage nur für diese Wohnung gibt (z.B. Gastherme oder Elektroheizung), dann bezahlt man den Brennstoff bzw. Strom. Der Vermieter will wahrscheinlich auch eine Gebühr, weil er die Anlage bezahlt hat und für Reparaturen zuständig ist.
  • Falls es eine gemeinsame Heizungsanlage für das Haus gibt (Zentralheizung, Fernheizung), berechnet der Vermieter die Gesamtkosten und teilt sie auf die Mieter auf. Diese Rechnung enthält einen verbrauchsabhängigen Anteil, der auf einer Temperaturmessung an den Heizkörpern beruht.
  • Die Höhe der Heizkosten ist also "Überraschung". Damit man überhaupt irgendwas vergleichen kann, muss der Vermieter einen "Energieausweis" haben. Das ist im Prinzip eine Bescheinigung über die Wärmeverluste der Wohnung. Je schlechter der Wert im Energieausweis ist, umso höher werden die Heizkosten wahrscheinlich sein.

Wasser:

  • Man bezahlt den gemessenen Verbrauch an den Vermieter. Falls es zentrales Warmwasser gibt, dann ist dieses viel teurer als das kalte Wasser. Der Preis des Wassers enthält auch die Gebühr für das Abwasser.

Strom (und evtl. Gas):

  • Diese Dinge bezahlt man direkt an einen Versorgungsbetrieb. Meist sind das die örtlichen "Stadtwerke". Man hat aber das Recht, sich einen anderen Versorger mit einem besseren Tarif zu suchen und mit diesem einen Vertrag zu machen.
  • Weil man diese Kosten nicht an den Vermieter bezahlt, werden sie nicht in die "Warmmiete" eingerechnet.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 17. September 2020 - 16:20

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Aufpassen: Wenn in der Wohnung dauerhaft mehr Leute wohnen als im Mietvertrag vereinbart, dann kann das eine "vertragswidrige Nutzung" sein. Der Vermieter kann dann die Wohnung kündigen und Schadenersatz verlangen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 16. September 2020 - 21:31

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