How well do you know Germany? Test yourself!
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Wenn Sie seit 2013 in Deutschland leben und seit 2014 Vollzeit arbeiten, haben Sie vermutlich einen Anspruch drauf, wenn es besondere Integrationsleistungen (nachweisbar) gibt. zB ehrenamtliche Arbeit, B2, C1 oder C2 Sprachniveau... Sonst müssen Sie sich noch 1-2 Jahren gedulden.
Alle rechtliche Fragen kann niemand beantworten, weil der Einbürgerungsprozess sehr von der Person und Situation abhängig ist. Man hat keinen (automatischen) Anspruch auf Staatsbürgerschaft, weil man ein Kind in Deutschland auf die Welt gebracht hat.
Es ist keine Ausrede, wenn zuständige Mitarbeiter der Behörde die Voraussetzungen überprüfen. Das ist deren Pflicht.
Ihre Einbürgerung hängt davon ab:
Ich wünsche Ihnen viel Glück bei ihrer Einbürgerung
Tara