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Auch im Paragraph 9 steht drin , dass man 60 Monate Rentenbeiträge zahlen muss . Entweder der Antragsteller hat 24 Monate in die Kasse einbezahlt oder der/ die deutsche Ehepartner / Partnerin hat 60 Monate einbezahlt.
Vielleicht hat deine deutsche Frau bzw. dein deutscher Mann auch nicht 60 Monate einbezahlt kann das sein?
Super kenne ich mich auch nicht aus aber das mit 60 Monate ist Pflicht . Entweder der Antragsteller 24 Monate oder der deutsche Ehepartner 60 Monate.
Ich schreibe über mein Handy und habe leider das kopieren nicht geschafft aber seltsam ist , dass die dafür 10 Monate gebraucht haben.
Woher kommst du und ist deine Frau oder dein Mann deutsche / deutscher ?
Sorry ich konnte nicht rauslesen , ob du Mann oder Frau bist, deswegen immer Frau / Mann müsste ich halt beides schreiben.