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Wenn sie noch weitere zwei Jahre warten, dann haben sie einen Anspruch auf die Einbürgerung (§10).
der § 9 . Einbürgerung durch deutschen Ehepartner (auch nach 3 Jahren möglich) ist quasi eine Ausnahmeregelung mit anderen Voraussetzungen. u.a. die Einzahlung in die Rentenkasse (Antragsteller 24 Monate, Ehepartner 60 Monate).
Ansonsten Widerspruch einlegen mit einem Anwalt am besten.