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Der gute Mann, vielen Dank für deine Teilnahme und Erklärungen :)
Zu diesem unbekannten Fach Lebenssicherheitslehre. Ich meine, dass die Formulierung «Betriebssicherheit und Gesundheitsschutz» hier am besten passt und den richtigen Sinn vollständig ergibt. Wie klingt das? Das muss meiner Meinung nach verständlicher sein.
Zu Entlassung und entlassen war deine Bemerkung sehr nützlich. Der mögliche negative Sinn muss hier ausgeschlossen werden und nicht irreführend sein.
Ich habe so korrigiert:
Das Arbeitsverhältnis mit XYZ, dem Universitätsassistenten am Lehrstuhl für Bautechnologie und Baumanagement, wird gemäß Anordnung № 191KK vom 31. Mai 2003 beendet. Rechtsgrundlage - Artikel 77 Absatz 2 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses - den 30. Juni 2003.
Das Arbeitsverhältnis mit XYZ, dem Universitätslehrer am Lehrstuhl für Baumanagement, wird gemäß Anordnung № 111KK vom 14. April 2009 beendet. Rechtsgrundlage ist die Vereinbarung der Parteien (Artikel 77 Absatz 1 Teil 1 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation). Das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses - den 14. April 2009.
Überprüf mal bitte. Ist alles jetzt in Ordnung oder mindestens viel besser als vorher war? Selbstverständlich mit deinen Beratungen, für die ich dir sehr dankbar.
Archivauskunft 1
Archivauskunft 2
Bescheinigung 3 (Seite 1)
Mit freundlichen Grüßen,
Andrej