How well do you know Germany? Test yourself!


Do you have questions about life in Germany/Europe, the German language, naturalization, education, work, etc.?
You can also ask a question anonymously.


You are currently viewing English pages, but most of our content is in German. Do you want to switch to German pages?

Sie betrachten derzeit englische Seiten, aber der größte Teil unseres Inhalts ist auf Deutsch. Wollen Sie zu deutschen Seiten wechseln?

Add new comment

Gilt das Recht der Wiedereinbürgerung rückwirkend auch für jene, die sich vor 2013 in die BRD einbürgern ließen, und infolgedessen seine bisherigen Staatsangehörigkeiten aufgeben musste?

Bei mir war's so, ich wurde als Kind jugoslawischer Gastarbeiter 1991 in München geboren, hab mich dann 2013 einbürgern lassen und musste beide, die mazedonische und serbische Staatsbürgerschaft durch Abstammung, aufgeben für knapp 1.000 Euro. Erst ein Jahr danach kam die Gesetzesänderung des StAG und dem Wegfall der Optionspflicht, die, so wie ich hörte, rückwirkend galt. Bei mir war das dann so, dass ich eine Beibehaltungsgenehmigung für die mazedonische Staatsbürgerschaft beantragt habe, aus beruflichen Gründen, und der Antrag wurde genehmigt. Ich lebe seither in Mazedonien und habe noch "fortlaufende Bindungen an Deutschland". Nun möchte ich gerne auch die serbische Staatsangehörigkeit durch Beibehaltungsgenehmigung zurück nehmen.

Irgendwo hab ich auch von einer Beantragung einer sog. Zuerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft gehört, dass man einen Antrag stellen kann, wenn man sich bereits vor Gesetzesänderung 2014 einbürgern ließ und seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben hat.

Weiß jemand diesbezüglich etwas Genaueres? Was könnte ich in meinem Fall bestenfalls tun?

Danke im Voraus.

Submitted by Miroslav Bozic (not verified) on Fri, 10/11/2019 - 20:28

CAPTCHA
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.