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Arbeitsamt als solches gibt es nicht mehr. Am 1. Januar 2004 trat der neue Name „Bundesagentur für Arbeit“ in Kraft.
Die Bundesagentur für Arbeiter erfüllt Aufgaben rund um den Arbeitsmarkt. Dazu gehört die Vermittlung von Ausbildungsstellen und Jobs, die Berufsberatung, die Förderung der Berufsausbildung, die Auszahlung von Arbeitslosengeldern. Die Bundesagentur für Arbeit (die Arbeitsagentur) selbst kümmert sich um Menschen, welche einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben.
Diejenigen, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben (im Volksmund : Hartz IV), werden vom Jobcenter betreut. Die Aufgabe des Jobcenters ist ebenso Arbeitsvermittlung und Beratung.
Jobcenter selbst zahlt den Hartz IV-Empfängern kein Geld aus und übernimmt keine Kosten. Das tut auch in diesem Fall die Arbeitsagentur (Sicherung des Lebensunterhaltes, Krankenversicherung, arbeitsmarktbezogene Eingliederung) und kommunale Träger (Unterkunft und Heizung, besondere Leistungen, z. B. Erstausstattung für die Wohnung)
Übrigens:
Arbeitslosengeld I orientiert sich an vorherigem Einkommen. Für Personen, die ARG I beziehen, wird die Miete und Heizungskosten nicht übernommen. Wenn das ARG I fürs Leben nicht reicht, muss ARG II ergänzend beim Jobcenter beantragt werden - dann wird die Miete berücksichtigt.
Arbeitslosengeld II orientiert sich vom Anfang an am Bedarf = Regelsatz + Miete + eventuell Erstausstattung.