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Ergänzung:
Die beiden großen Kirchen in Deutschland (evangelische Kirche und römisch-katholische Kirche) führen Mitgliedslisten, die letztlich auf den Taufregistern beruhen. Möglicherweise können sie diese Listen mit den Daten der Finanzämter abgleichen und auf diese Weise herausfinden, ob jemand seine Kirchenmitgliedschaft bei der Steuer verschwiegen hat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dabei auch Daten aus dem Ausland verarbeitet werden können.
Da die Taufe eines Kleinstkindes natürlich keine eigene freie Entscheidung ist, kann man sich später entscheiden ob man dieser Religion wirklich angehören möchte. Um ggf. die Kirchensteuer zuverlässig loszuwerden, muss man allerdings seinen Austritt in einem amtlichen Verfahren erklären, für das jedes Bundesland eigene Regeln hat. Anderenfalls kann das Finanzamt die Zahlung der Kirchensteuer durchsetzen, d.h. es arbeitet als Inkassobüro für die Kirche (freilich nicht umsonst).
Wie man daran sieht, hat die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland deutliche Mängel. Das setzt sich noch damit fort, dass ein Arbeitgeber aus den Steuerunterlagen Hinweise auf die Religion seiner Angestellten entnehmen kann.