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Müssen Ausländer Kirchensteuer zahlen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Müssen Ausländer in Deutschland auch Kirchensteuer zahlen?

Es geht nicht um die Nationalität oder Staatszugehörigkeit, sondern um die Mitgliedschaft in einer religiösen Vereinigung.

Jede Kirche oder Religionsgemeinschaft kann sich aussuchen, ob und wie sie Geld von ihren Mitgliedern kassiert. Eine Möglichkeit ist die deutsche Kirchensteuer, die der deutsche Staat mit seinen Finanzämtern eintreibt und dann (nach Abzug einer Gebühr für seinen Aufwand) an die Gemeinschaften weitergibt.

Eine Kirche oder Religionsgemeinschaft, die an der staatlichen Kirchensteuer teilnimmt, wird wahrscheinlich ihren Mitgliedern deutlich sagen, was sie bei der Steuer angeben sollen. Alle anderen Menschen zahlen beim Finanzamt keine Kirchensteuer.

Zur Zeit lassen in Deutschland die evangelischen und die katholischen Kirchen, einige weitere christliche Vereinigungen sowie die jüdischen Gemeinden ihre Steuern vom Staat eintreiben (laut Wikipedia). Viele weitere Religionsgemeinschaften tun das aber nicht, darunter übrigens auch etliche christliche (wie z.B. die Heilsarmee und die orthodoxen Kirchen).

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 06. August 2017 - 13:58

Ergänzung:

Die beiden großen Kirchen in Deutschland (evangelische Kirche und römisch-katholische Kirche) führen Mitgliedslisten, die letztlich auf den Taufregistern beruhen. Möglicherweise können sie diese Listen mit den Daten der Finanzämter abgleichen und auf diese Weise herausfinden, ob jemand seine Kirchenmitgliedschaft bei der Steuer verschwiegen hat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dabei auch Daten aus dem Ausland verarbeitet werden können.

Da die Taufe eines Kleinstkindes natürlich keine eigene freie Entscheidung ist, kann man sich später entscheiden ob man dieser Religion wirklich angehören möchte. Um ggf. die Kirchensteuer zuverlässig loszuwerden, muss man allerdings seinen Austritt in einem amtlichen Verfahren erklären, für das jedes Bundesland eigene Regeln hat. Anderenfalls kann das Finanzamt die Zahlung der Kirchensteuer durchsetzen, d.h. es arbeitet als Inkassobüro für die Kirche (freilich nicht umsonst).

Wie man daran sieht, hat die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland deutliche Mängel. Das setzt sich noch damit fort, dass ein Arbeitgeber aus den Steuerunterlagen Hinweise auf die Religion seiner Angestellten entnehmen kann.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 10. August 2017 - 10:43

Falls jemand irgendwo auf der Welt römisch-katholisch getauft wurde (d.h. von einer Kirche die dem Papst in Rom untersteht), und dieser Jemand heute in Deutschland lebt und arbeitet (und demzufolge Einkommensteuer zahlt), dann muss er automatisch auch die deutsche Kirchensteuer zahlen. Tut er das nicht, weil er z.B. bei der Anmeldung am deutschen Wohnort keine Konfession angegeben hat, ist er nach dem staatlichen Gesetz ein Steuerhinterzieher. Klingt komisch, ist aber so. Es drohen Nachzahlungen und vielleicht sogar zusätzliche Strafen.

Die Kirchensteuerstellen können anscheinend (bei konkretem Verdacht) auch auf ausländische Taufregister zugreifen. Dokumentiert ist der Fall des in Berlin lebenden, atheistisch eingestellten Franzosen Thomas Bores (Google weiß Bescheid), dem mit Hilfe einer Auskunft aus dem Taufregister seines französischen Geburtsortes die deutsche Kirchensteuer abgeknöpft wurde.

Falls ein getaufter Mensch, der sich der Kirche nicht oder nicht mehr verbunden fühlt, die Kirchensteuer juristisch korrekt vermeiden will, muss er aus der Kirche austreten oder seinen Austritt nachweisen. Den steuerlichen wirksamen Kirchenaustritt erklärt man in Deutschland beim Staat! Beim Standesamt oder gar beim Amtsgericht, je nach Bundesland. Verwaltungsgebühr meist um 30 Euro.

Bei der evangelischen Kirche gibt es die Abfrage im Ausland anscheinend nicht, da sie nicht weltweit zentralisiert ist. Und die zahlreichen weiteren religiösen Vereinigungen halten es eh ganz unterschiedlich mit den Finanzen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 10. August 2017 - 19:32

Nach Auffassung der christlichen Kirchen kann eine Taufe nicht rückgängig gemacht werden. Die katholische Kirche interpretiert das so, dass ein Austritt nicht möglich sei. Sie nimmt deshalb keine Austrittserklärungen an. Gegenüber einer staatlichen Stelle kann man dennoch den Austritt erklären (das wird durch die Religionsfreiheit garantiert) und muss dann keine Kirchensteuer mehr zahlen.

Jedoch wird die Kirche durch die staatlichen Stellen informiert (Skandal!) und führt dann eine Bestrafung durch, die sie als "Exkommunikation" bezeichnet. Der Betreffende verliert die meisten kirchlichen Rechte, darunter die Sakramente (außer Sterbesakrament), kirchliche Funktionen und Wahlrechte, das Recht zu kirchlicher Heirat (mit Ausnahmen) und zu kirchlichem Begräbnis, und übrigens auch die Möglichkeit, bei einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten. Dieses Verfahren hat sich die Deutsche Bischofskonferenz vom Vatikan bestätigen lassen.

Bei der evangelischen Kirche ist ein Austritt dagegen kirchenrechtlich möglich, allerdings soll die Austrittserklärung auch hier zu einer staatlichen Stelle und nicht zur Kirche. Logischerweise verliert man auch hier die kirchlichen Rechte (z.B. Zulassung zum Abendmahl), und auch die Möglichkeit, bei einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten.

Das Ärgerliche für katholische und evangelische Ausländer, die in Deutschland leben und arbeiten, ist, dass sie zur deutschen Kirchensteuer gezwungen werden. Vielleicht fühlen sie sich der Kirche ihres Heimatlandes verbunden und zahlen dorthin freiwillige Beiträge. Dennoch kann die deutsche Kirche von ihnen die Kirchensteuer erpressen (außer falls sie tatsächlich den Glauben aufgeben wollen), was nur durch eine enge Mitwirkung der staatlichen Stellen möglich ist.

 

Das wirkliche Problem sind zusätzliche Zahlungen des Staates an die beiden großen Kirchen. Diese kommen nicht aus der Kirchensteuer, sondern aus den normalen Steuern aller Bürger. Laut FAZ sind es 2018 etwa 314 Mill. EUR für die evangelische Kirche und etwa 224 Mill. EUR für die katholische Kirche. Der Hintergrund sind Deals aus dem 19. Jahrhundert, als ein Teil des kirchlichen Besitzes verstaatlicht wurde.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 05. Juni 2018 - 10:21

Muessen polnische Arbeitnehmer (ohne festen Wohnsitz in Deutschland) die Kirchensteuer zahlen?

Bei allen Lohnabrechnungen findet man, die Kirchensteuer wird automatisch abgezogen.

Ist "fester Wohnsitz" keine Voraussetzung fuer den Kirchensteuerabzug?

Was muss man tun, um die Kirchensteuer (fuer deutsche Kirche) nicht zu zahlen?

 

Gespeichert von Lutz us Polen (nicht überprüft) am Mi., 29. September 2021 - 09:12

Es gibt offenbar unterschiedliche Fälle zu unterscheiden.

  • Pauschalierte Lohnsteuer im vereinfachten Verfahren

Nach einer Quelle wird hier eine pauschale Kirchensteuer von jedem Arbeitslohn abgezogen. Dabei spielt die tatsächliche Religionszugehörigkeit keine Rolle. Die Vereinfachung ist ja gerade, dass nicht jeder Arbeiter einzeln angeguckt wird. Die Kirchensteuerpauschale ist natürlich etwas niedriger als die reguläre Kirchensteuer.

  • Pauschalierte Lohnsteuer im Nachweisverfahren

Hier wird die volle Kirchensteuer abgezogen. Aber nur dann, wenn der Arbeiter tatsächlich zu einer Religionsgemeinschaft gehört, die in Deutschland Kirchensteuern haben will. Bei polnischen Arbeitern ist das natürlich ganz überwiegend die katholische Kirche. Wie hier das Territorialprinzip (siehe unten) gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.

  • Individuelle (normale) Lohnsteuer

Hier ergibt sich die Kirchensteuer zunächst aus der tatsächlichen Religionszugehörigkeit. Nach einer Quelle gilt aber das Territorialprinzip: Die deutsche Kirchensteuer wird nur abgezogen, wenn der Arbeiter einen "gewöhnlichen Aufenthalt" oder einen "Wohnsitz" in Deutschland hat. Das kann allerdings vorübergehend sein (also kein "fester Wohnsitz"). Laut der Quelle entsteht die Kirchensteuerpflicht, wenn die Aufenthaltserlaubnis länger als sechs Monate gilt.

  • Woher weiß die Behörde eigentlich, dass der Arbeiter (z.B.) katholisch ist?

Eigentlich kann sie das nur von ihm selber wissen, z.B. weil er es mal in irgendein Formular geschrieben hatte. Falls er bei der Religion immer einen Strich gemacht hätte, dürfte ihm bei der individuellen Lohnsteuer und beim Nachweisverfahren keine Kirchensteuer abgezogen werden (gilt aber nicht für das vereinfachte Verfahren). Eine Nachforschung in polnischen Taufregistern ist zwar prinzipiell möglich, aber m.E. nicht sehr wahrscheinlich.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 30. September 2021 - 17:21

Antwort auf von Lutz us Polen (nicht überprüft)

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