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Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Nach Auffassung der christlichen Kirchen kann eine Taufe nicht rückgängig gemacht werden. Die katholische Kirche interpretiert das so, dass ein Austritt nicht möglich sei. Sie nimmt deshalb keine Austrittserklärungen an. Gegenüber einer staatlichen Stelle kann man dennoch den Austritt erklären (das wird durch die Religionsfreiheit garantiert) und muss dann keine Kirchensteuer mehr zahlen.

Jedoch wird die Kirche durch die staatlichen Stellen informiert (Skandal!) und führt dann eine Bestrafung durch, die sie als "Exkommunikation" bezeichnet. Der Betreffende verliert die meisten kirchlichen Rechte, darunter die Sakramente (außer Sterbesakrament), kirchliche Funktionen und Wahlrechte, das Recht zu kirchlicher Heirat (mit Ausnahmen) und zu kirchlichem Begräbnis, und übrigens auch die Möglichkeit, bei einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten. Dieses Verfahren hat sich die Deutsche Bischofskonferenz vom Vatikan bestätigen lassen.

Bei der evangelischen Kirche ist ein Austritt dagegen kirchenrechtlich möglich, allerdings soll die Austrittserklärung auch hier zu einer staatlichen Stelle und nicht zur Kirche. Logischerweise verliert man auch hier die kirchlichen Rechte (z.B. Zulassung zum Abendmahl), und auch die Möglichkeit, bei einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten.

Das Ärgerliche für katholische und evangelische Ausländer, die in Deutschland leben und arbeiten, ist, dass sie zur deutschen Kirchensteuer gezwungen werden. Vielleicht fühlen sie sich der Kirche ihres Heimatlandes verbunden und zahlen dorthin freiwillige Beiträge. Dennoch kann die deutsche Kirche von ihnen die Kirchensteuer erpressen (außer falls sie tatsächlich den Glauben aufgeben wollen), was nur durch eine enge Mitwirkung der staatlichen Stellen möglich ist.

 

Mo. 17 Feb 2020 - 18:24 Link
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