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Falls jemand irgendwo auf der Welt römisch-katholisch getauft wurde (d.h. von einer Kirche die dem Papst in Rom untersteht), und dieser Jemand heute in Deutschland lebt und arbeitet (und demzufolge Einkommensteuer zahlt), dann muss er automatisch auch die deutsche Kirchensteuer zahlen. Tut er das nicht, weil er z.B. bei der Anmeldung am deutschen Wohnort keine Konfession angegeben hat, ist er nach dem staatlichen Gesetz ein Steuerhinterzieher. Klingt komisch, ist aber so. Es drohen Nachzahlungen und vielleicht sogar zusätzliche Strafen.

Die Kirchensteuerstellen können anscheinend (bei konkretem Verdacht) auch auf ausländische Taufregister zugreifen. Dokumentiert ist der Fall des in Berlin lebenden, atheistisch eingestellten Franzosen Thomas Bores (Google weiß Bescheid), dem mit Hilfe einer Auskunft aus dem Taufregister seines französischen Geburtsortes die deutsche Kirchensteuer abgeknöpft wurde.

Falls ein getaufter Mensch, der sich der Kirche nicht oder nicht mehr verbunden fühlt, die Kirchensteuer juristisch korrekt vermeiden will, muss er aus der Kirche austreten oder seinen Austritt nachweisen. Den steuerlichen wirksamen Kirchenaustritt erklärt man in Deutschland beim Staat! Beim Standesamt oder gar beim Amtsgericht, je nach Bundesland. Verwaltungsgebühr meist um 30 Euro.

Bei der evangelischen Kirche gibt es die Abfrage im Ausland anscheinend nicht, da sie nicht weltweit zentralisiert ist. Und die zahlreichen weiteren religiösen Vereinigungen halten es eh ganz unterschiedlich mit den Finanzen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 10. August 2017 - 19:32

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