Hallo,
ich bin Syrerin und bin am 14.04.2013 nach Deutschland durch Studium-Visum gekommen. Bis 14.04.2014 habe ich eine Fiktionsbescheinigung bekommen da ich mich in der Uni nicht immatrikuliert habe und ich in diesem Jahr die Sprache gelernt habe.
Ab 15.04.2014 hatte ich einen Aufenthaltstitel zum Studium bekommen und danach einen zum Arbeiten.
Die Frage ist:
Wird die 3 Monaten von Visumdauer und das erste Jahr 2013, in dem ich eine Fiktionsbescheinigung bekommen habe, als ein Aufenthalt für die Einbürgerung angerechnet? Oder zählt die Dauer des Aufenthalts ab dem Jahr, in dem ich eine Aufenthaltstitel bekommen also ab 2014?
Vielen Dank für eine Antwort