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Darf man als anerkannter Asylant nach 3 Jahren Einbürgerung beantragen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo liebe Leute,

ich hätte eine Frage wegen der Einbürgerung von Asylbewerber.

Darf man als anerkannter Asylant nach 3 Jahren Einbürgerungsantrag stellen?

Ab 27. Juni gelten für die Anspruchseinbürgerung generell kürzere Fristen: allgemein 5 Jahre, mit Integrationskurs 4 Jahre, mit 'besonderen Integrationsleistungen' 3 Jahre. Es kommt auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, nicht der Antragsstellung.

Bei anerkannten Asylberechtigten gab es bisher die Praxis, dass sie eine Ermessenseinbürgerung mit verkürzter Frist (z.B. 6 statt 8 Jahre) beantragten und aufgrund ihrer Situation gute Chancen auf Erfolg hatten. Das könnte man bei den neuen Fristen natürlich für drei Jahre probieren. Aber es gibt dazu noch keine Erfahrungswerte. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 11. Juni 2024 - 20:50

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