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Daueraufenthalt-EG nach Studium

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Guten Tag,

Komme aus Südosteuropa(bzw. nicht-EU Staat), studiere in Deutschland/NRW 6 Jahre bis zum Diplom Abschluss. Aufenthalt während dieser Zeit nach §16 Abs 1. AufenthG.

Wie lange müsste man noch nach dem Studium in Deutschland arbeiten, damit man Unbefristet bekommt [Daueraufenthalt-EG] ?

Die Bedingung ist dass man 60 Monate (5 Jahre Arbeit) Rentenbeiträge gezahlt haben muss ?

Eine Person in ähnlicher Lage die Ich kenne, hat in NRW 3 Jahre gearbeitet und zuvor noch 3 Jahre auf Master studiert und bekam Daueraufenthalt EG in Essen.

Wie wird das ganze gezählt vom Umzug nach aus NRW nach Bayern zu arbeiten.

MfG

Extra Frage noch, was zählt das Studium 6 Jahre nach obigem AufenthG, im Bezug auf die deutsche Einbürgerung [8 Jahre Aufenthalt gefragt] ? Unterscheiden sich hier Bundesländer/Städte ?

devilhope@gm...

Ich glaube da gibt es zwei Grenzen. 3 Jahre für Ehepartner und 8 Jahre unabhängig.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 03. März 2013 - 11:22

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