Als EU-Bürger hat man aber
Als EU-Bürger hat man aber kein Wahlrecht bei Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Volksentscheiden.
Italien
Mi., 04. September 2013 - 19:42
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Als EU-Bürger hat man aber kein Wahlrecht bei Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Volksentscheiden.
Italien
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