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Laut Webseite des Bundesverkehrsministeriums muss das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter erfüllt sein. Das heißt der Führerschein kann erst ab dem 18. Geburtstag benutzt werden. (Vorher könnte evtl. "begleitetes Fahren" möglich sein, aber das muss man extra beantragen.) In anderen EU-Ländern kann es anders sein.
Bei festem Wohnsitz in Deutschland gilt der ausländische Führerschein allerdings nur 6 Monate lang, ab dem Beginn des Wohnens. Danach braucht man ein deutsches Papier.