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Manche Behörden (z.B. die Polizeibehörden) haben eine eigene Definition. Zuwanderer sind demnach Menschen mit besonderem Aufenthaltsstatus, die häufig vereinfachend als "Flüchtlinge" bezeichnet werden. Im einzelnen gehören dazu (nach Angaben des BKA):
Nach dieser Definition machen die "Zuwanderer" nur einen relativ kleinen Teil der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft aus, die sich in Deutschland aufhalten. Wenn Politiker oder politische Berichterstatter den Begriff "Zuwanderer" verwenden, ist häufig diese Bedeutung gemeint.