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Viele der Messer, die bei bekannt gewordenen Gewalttaten benutzt wurden, darf man in der Öffentlichkeit tatsächlich nicht griffbereit tragen. Das betrifft z.B. auch Küchenmesser und Werkzeugmesser, wenn die Klinge länger als 12 cm ist.
Aber das Verbot schreckt nicht ab. Wenn jemand bereit ist, ein Messer gegen Menschen zu verwenden, dann wird ihm die Ordnungswidrigkeit egal sein.