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Ein hilfreicher Kommentar aus der Seite: 

http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/voraussetzungen_der_einburgerung.html

"Bitte beachten Sie, dass diese Voraussetzungen nicht immer eingehalten werden müssen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Häufig "vergessen" die Behörden auf die Ausnahmen hinzuweisen. Häufig zeigt sich, dass eine Ablehnung der Einbürgerungsbehörde nicht gerechtfertigt war, weil aufgrund der Rechtsprechung oder versteckter Ausnahmeregelungen eine Einbürgerung doch möglich ist."

 

Da kann ich nur Recht geben, ich habe selber als die Zeit reif war angerufen und gefragt ob ich Antrag stellen kann, die Dame hat mir sofort gesagt -nein da es 2 Jahre fehlt, dann suchte ich selber im Internet Info wegen der Verkürzung auf 6 Jahre habe am nächsten Tag wieder angerufen, und gesagt ich bins wieder und habe Info gefunden dass bei mir 6 Jahre möglich ist, dann hat Sie gesagt naja dann ok. Dann als ich Papiere abgeben war habe ich gefragt ob mein Voraufenthalt zählt, hat Sie gesagt- nein. Dann habe ich wieder Info gefunden dass man bis 5 Jahre Voraufenthalt auf die Einbürgerung angerechnet werden kann wenn er integrative Wirkung hatte (so wie bei mir). Dann hatte ich es Ihr geschrieben, hat Sie gesagt, dass ich schon mir sicher sein soll dass alle Ausnahmen geprüft werden.

Alles was ich weiß habe ich selber herausgesucht, niemand von den hatte mir von alleine was gesagt, jetzt als die komischen Fragen zu meinem Aufenthalt kamen habe ich wieder selber Infos wegen der Freizügigkeit gefunden.

Ich weiß nicht die wollen jemanden dumm stellen? man liest dass immer wieder bei Ländern Kampagne gestartet wird um Einbürgerungen zu werben, aber die Ämter die Sachbearbeiter stellen sich blöd da sodass die nur gerne Ablehnungen schicken würden.

 

Gespeichert von llllala (nicht überprüft) am So., 10. Juni 2018 - 10:46

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