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Ich glaube nicht, dass die neue Anträge prinzipiell vor alten Anträgen bearbeitet werden dürfen.
Wer zuerst den Antrag gestellt hat, wird sein Antrag prinzipiell auch zuerst bearbeitet.
Aber es gibt viele Wartephasen während der Einbürgerung. Sachbearbeiter/in wartet auf Dokumente aus anderen Behörden. Hier werden auch andere Anträge bearbeitet.
Und der Einbürgerungsdauer ist sehr von alten Staatsangehörigkeit abhängig.
zB der Antrag von einer Person aus Niederlande, Kosovo oder Vietnam braucht unterschiedliche Schritte und unterschiedliche Wartezeiten.