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Hallo
zitat
ansonsten droht Dir wegen fehlender Barmittel und fehlender Krankenkassenversicherung die Abschiebung.
so ein blödes geschwätz
kein eu mietglied darf aus einen mitgliedstaat abgeschoben werden auser er hällt sich nicht an die gesetze und wird eine straftat begehen,,, und selbst dann ist es fraglich es bleibt den noch überlassen.
du musst dich nur an einer gemeinde anmelden und ein wohnsitzt haben.
ob sie anspruch auf alg2 hat ist fraglich,,,,