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Hier scheint es rechtliche Unklarheiten zu geben. Einige Quellen meinen, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichte diesen, seine Arbeitnehmer ggf. zum Urlaub zu drängen. Andererseits ist es kein Geheimnis, dass in Deutschland zahlreiche Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht vollständig nehmen.
Während des Urlaubs gegen gesonderte Bezahlung zu arbeiten (egal wo) ist übrigens verboten.