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Bei der normalen Anspruchseinbürgerung nach 8 Jahren (§ 10 StAG) wird (höchstens) B1 gefordert, das steht so im Gesetz. Siehe Absatz (4) des genannten Paragrafen.
Ein höheres Niveau gilt aber als "besondere Integrationsleistung" und hilft bei der Zeitverkürzung auf (bis zu) 6 Jahre. D.h. wenn ich den Antrag schon nach 6 Jahren stellen will und nichts anderes vorzuweisen habe, brauche ich freilich eine B2.