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Diese gilt u.a. auch für die Zinsen aus Guthaben auf Konten. Verantwortlich sind die Banken: Sie ziehen die Steuer automatisch ab und schicken mir eine Bescheinigung.
Abgezogen werden generell 25 %. Ich habe zwar einen Freibetrag von 1000,- € pro Jahr (Ehepaare das Doppelte), aber den muss ich bei der Bank extra anmelden ("Freistellungsauftrag"). Mit der Steuererklärung kann ich später die Differenz wiederbekommen, falls ich zuviel gezahlt haben sollte.
Bei ausländischen Banken läuft es evtl. nicht so. Ich muss dann die Zinseinkünfte in die Steuererklärung schreiben, sonst ist es Steuerhinterziehung.