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Bundestagsabgeordnete haben beide Möglichkeiten. Mit privater Versicherung werden sie bei den Sozialabgaben wie Beamte behandelt, mit gesetzlicher Versicherung wie Arbeitnehmer.
Regierungsmitglieder (Kanzler und Minister) werden bei der Vergütung so ähnlich wie Beamte behandelt, obwohl sie im engeren Sinne keine Beamten sind. Deshalb vermute ich, dass sie sich nur privat versichern können.
Sonstige Regierungspolitiker bis hinauf zu den Staatssekretären sind Beamte und können sich nur privat versichern.