Unterschiedliche Möglichkeiten
- Visumbefreiung für 90 Tage nach erstmaliger Einreise
- Antrag auf vorübergehenden Schutz nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit, Studium), falls zutreffend
- Asylantrag (nicht empfohlen)