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Am 30. Januar 2001 wurde von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht, mit dem Ziel die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) feststellen zu lassen und damit ein Verbot der rechtsextremistischen Partei zu erreichen. Am 30. März 2001 folgten Bundestag und Bundesrat mit eigenen Verbotsanträgen. Die Verfahren wurden vom BVerfG am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, nachdem bekannt geworden war, dass die NPD mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht geprüft.