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Das hat was mit dem Besitz einer Staatsangehörigkeit zu tun . Als Deutsch bekommt man den Roten da man nur vorgibt eine Staatsangehörigkeit zu haben deshalb auch die Ausstellung eines Personalausweises die nur an Staatenlose ausgegeben werden.
Die Farben Rot und Blau kennzeichnen gleich ob es sich um jemanden mit oder ohne Staatsangehörigkeit handelt.
Prüft es selbst Bundesgesetztblat Teil 2 Ausgabe 22.April1976
Übereinkommen vom 28.September 1954
Über die Rechtsprechung der Staatenlosen
Aber lest und Rechachiert selbst .