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Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.
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In Deutschland beginnt die Nachtruhe um 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Es ist verboten in der Zeit die "Ruhe" zu stören.
Gemäß § 9 Abs. 1 LImschG sind Tätigkeiten die grundsätzlich dazu gedacht sind die Nachtruhe zu stören verboten.