Genauer.
- Bei auffälliger Fahrweise oder Unfall, und mindestens 0,3 Promille: Strafanzeige!
- Über 1,6 Promille, auch ohne Auffälligkeiten: hohes Bußgeld (etwa 1 Monatsgehalt). Falls Führerschein vorhanden: 3 Punkte, Idiotentest.
- Extremfälle: Fahrverbot für ALLE Fahrzeuge, inkl. Fahrräder. (Wenn man das nächste Mal auffällt, kommt es raus.)
- Illegale Drogen: Strafanzeige, Idiotentest.
Die Grenze liegt also höher als beim Autofahren, aber die Strafen sind heftig. Ein Mensch ohne Alkoholgewöhnung schafft allerdings mit 1,6 Promille kaum noch das Aufsteigen.
Do. 21 Jun 2018 - 14:42
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