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Guten Tag,
lebe schon 14 Jahre lang in der BRD, mein Sohn(12)ist hier geboren & erfolgreich in der Schule.
Habe vor 3 Jahren einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 absolviert und bin zurzeit im Ausbildung (2tes Jahr).
Gilt für mich die Ausnahme § 10 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2. (staatliche Leistungen während der Schulausbildung).
Danke im Voraus
Lg.