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Seit Januar 2014 bin ich in Deutschland. Deutschkurs habe ich bis C1 geschafft. Seit Mai 2015 bin ich in einer Arbeitstelle tätig und bekomme jedes Jahr die befristete Aufenthaltserlaubnis. Ich bin kein Asylbewerber, sondern sehr gut ausgebildet. Bis wann darf ich auf ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und vielleicht deutsche Einbürgerung beantragen?

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