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Hallo zusammen,

kurze Info zu mir: ich bin 26 Jahre jung und komme aus Afghanistan. Ich lebe seit Dezember 2015 in BW-Deutschland und habe hier Ausbildung zur Fachinformatik für Anwendungsentwicklung erfolgreich absolviert. Ich arbeite seit ein und halb Jahren als Software Entwicklerin in einer großen Firma mit unbefristetem Arbeitsvertrag. 

Ich darf erst ab Januar 2023 einen Dauer Aufenthalt beantragen, da ich erst ab Januar 2023 "60" Monaten R-Versicherung vollständig gezahlt habe.

Ich besitze zur Zeit einen "befristeten Aufenthaltstitle (befristet auf 2 Jahre) /Abschiebung verboten"  und einen "Grauen Reisepass".  

Die Frage ist, kann ich nach dem ich meinen Dauerhaften Aufenthalt bekomme, mich direkt einbürgern lassen? 

Ich habe leider zur Zeit wegen Talliban Schwierigkeiten einen Afghanischen Pass zu bekommen daher weiß ich gar nicht ob ich überhaupt die Einbürgerung bekomme! 

ich wäre sehr dankbar, wenn jemand sich da auskennt und mir weiter hilft. 

Viele Grüße

R.N

 

 

Gespeichert von Roksara (nicht überprüft) am Mi., 23. November 2022 - 16:51

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