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Hallo Ali

In der Regel wenn du über 9 Jahren in Deutschland gelebt hast,darfst du natürlich die Staatsangehörigkeit beantragen und das hat damit gar nix mit deine Frau zu tun

Weil wenn du von eine deutsche Frau verheiratet hast dann muss du mindestens 3.Jahre mit deine deutsche Frau zusammen ehegemeinschaft leben aber bei deine Situation ist anders.

Wichtig ist das die Voraussetzungen erfüllt hast:

1-Lebnsunterhalt muss gesichert werden also keine soziale Hilfe oder Arbeitslosigkeit usw....für dich oder deine Frau.
2.nachweis für die deutsch Kenntnisse also B1 reicht auch vollkommen.
3-8.jahre regelmäßig in Deutschland zu leben mit unbefristet Aufenthalt .
4- Einbürgerungstest erforderlich

Siehe mal im Internet die Seite für Einbürgerunsamt und die Voraussetzungen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 21. Februar 2016 - 10:47

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