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Sind auch die aus dem BZRG getilgte Straftaten beim Einbürgerungsantrag anzugeben?

in meiner Stadt ist die Frage offen formuliert "alle abgeschlossenen Verfahren" sind anzugeben...in einer anderen Stadt ist diese Fragestellung konkreter : alle  noch nicht getilgten Vorstrafen

Kann das jede Stadt für sich so machen, wie sie möchte? eigentlich gilt ja, dass die aus dem BZRG getilgten Straftaten nicht mehr vorgehalten werden dürfen...

Kann mir jemand verlässlich zu diesem Thema eine Antwort geben?

 

Gespeichert von franki (nicht überprüft) am So., 14. April 2019 - 19:56

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